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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 51/17   

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https://dejure.org/2019,47593
OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 51/17 (https://dejure.org/2019,47593)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.10.2019 - 2 L 51/17 (https://dejure.org/2019,47593)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 2 L 51/17 (https://dejure.org/2019,47593)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Baueinstellungsverfügung und Zwangsgeldfestsetzung; Erledigung einer Vollstreckungsmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-SOG § 56
    Auslegung; Baueinstellungsverfügung; Empfängerhorizont; Zwangsgeld; Erledigung; Stornierung; Baueinstellungsverfügung und Zwangsgeldfestsetzung

  • rechtsportal.de

    Streit um eine Zwangsgeldfestsetzung zur Durchsetzung einer Baueinstellungsverfügung; Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage bei Einstellung des Widerspruchsverfahrens; "Stornierung" eines festgesetzten Zwangsgeldes; Voraussetzungen der Erledigung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 577
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Gelsenkirchen, 13.08.2015 - 5 K 586/14

    Zwangsgeld; Beitreibung; Erledigung; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 51/17
    Die Zwangsgeldfestsetzung hat sich auch nicht wegen eines Wegfalls der Beschwer erledigt, weil das Zwangsgeld nicht mehr beigetrieben werden darf (vgl. dazu VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. August 2015 - 5 K 586/14 - juris Rn. 23 ff.).

    - 1 EO 284/12 - juris Rn. 5 ff.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. August 2015 - 5 K 586/14 - a.a.O. Rn. 23 ff.).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 51/17
    Maßgebend bei der Auslegung eines Verwaltungsakts ist nicht der innere Wille der Behörde, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektivierter Würdigung verstehen konnte, wobei Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 1 C 3.11 - juris Rn. 24; BayVGH, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 20 CS 14.1179 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 51/17
    Maßgebend ist entsprechend der Auslegungsregel des § 133 BGB der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 6 B 46.09

    Notwendigkeit des Hinzuziehens eines Bevollmächtigten im Vorverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 51/17
    Notwendig ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2010 - 6 B 46.09 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11

    Baueinstellungsverfügung - Abgrenzung verfahrensfreie Instandhaltungsarbeiten und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 51/17
    Maßgebend ist vielmehr das Vorhaben insgesamt (vgl. Beschluss des Senats vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 07.07.2014 - 20 CS 14.1179

    Beschwerde und Anschlussbeschwerde; Darlegungspflicht; Untersagung einer nicht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 51/17
    Maßgebend bei der Auslegung eines Verwaltungsakts ist nicht der innere Wille der Behörde, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektivierter Würdigung verstehen konnte, wobei Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 1 C 3.11 - juris Rn. 24; BayVGH, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 20 CS 14.1179 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 51/17
    Die Erledigung eines Verwaltungsaktes tritt erst ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1998 - 4 C 11.97 - juris Rn. 16 f.; Beschluss vom 17. November 1998 - 4 B 100.98 - juris Rn. 9; Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 11.97

    Rechtsirrtum; Erledigung in anderer Weise; Vorbescheid; Bebauungsgenehmigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 51/17
    Die Erledigung eines Verwaltungsaktes tritt erst ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1998 - 4 C 11.97 - juris Rn. 16 f.; Beschluss vom 17. November 1998 - 4 B 100.98 - juris Rn. 9; Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 51/17
    Unter Anwendung dieses Maßstabs mag es durchaus einleuchtend sein, dass eine im Zusammenhang mit einer Grundverfügung ergangene Zwangsgeldandrohung bei Erledigung der Grundverfügung ihren Sinn und Gegenstand verliert und sich damit gleichfalls erledigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - 3 C 49.87 - juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 11 ME 478/08

    Rechtsmittel in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 51/17
    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Androhung als Beugemittel nur dann geeignet ist, den von Anfang an zur Einwirkung auf den Pflichtigen notwendigen Druck auszuüben, wenn diesem bewusst ist, dass jede Verbotsübertretung zu einer Festsetzung und Beitreibung des Zwangsgeldes führt (vgl. Urteil des Senats vom 13. März 1996 - 2 L 69/95 - a.a.O. Rn. 27 ff.; Beschluss vom 24. November 2014 - 2 L 39/13 - juris Rn. 13; ebenso OVG NW, Urteil vom 30. September 1992 - 4 A 3840/91 - juris Rn. 14 ff.; Beschluss vom 2. Juni 2010 - 13 B 191/10 - juris Rn. 10 ff.; Beschluss vom 22. März 2019 - 4 B 73/19 - juris Rn. 3 ff.; SaarlOVG, Urteil vom 27. November 2001 - 2 R 9/00 - juris Rn. 29 ff.; a.A. für das jeweilige Landesrecht: NdsOVG, Beschluss vom 23. April 2009 - 11 ME 478/08 - juris Rn. 42 ff.; ThürOVG, Beschluss vom 5. Juni 2012.
  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2

  • BVerwG, 25.06.2009 - 9 B 20.09

    Ermittlung des tatsächlichen Rechtsschutzbegehrens gem. § 88

  • OVG Thüringen, 05.06.2012 - 1 EO 284/12

    Beitreibung von Zwangsgeld nach Erfüllung einer Unterlassungspflicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1992 - 4 A 3840/91

    Verhältnismäßigkeit eines Zwangsgeldes; Höchstbetrag eines Zwangsgeldes;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2014 - 2 L 39/13

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei einer Zwangsgeldfestsetzung

  • OVG Hamburg, 14.02.2012 - 3 Bf 253/10

    Parteiwechsel im Berufungsverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2010 - 13 B 191/10

    Beanstandung einer Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung

  • OVG Saarland, 27.11.2001 - 2 R 9/00

    Beitreibung von Zwangsgeld wegen Nichtbefolgung einer Baueinstellungsverfügung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2019 - 4 B 73/19

    Geltendmachung einer unrechtmäßigen Beitreibung von Zwangsgeldern; Befürchtung

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 11 LC 294/20

    Allgemeinverfügung; Beugefunktion; Erledigung; Festsetzung; Maßgeblicher

    Sie ist einerseits eine auf der Androhung aufbauende weitere Stufe des gestreckten Verwaltungsvollstreckungsverfahrens zur Erfüllung der Grundverfügung, andererseits aber auch ein Leistungsbescheid, dem ein eigenständiger, von der Grundverfügung losgelöster Regelungsgehalt zukommt (so auch OVG LSA, Urt. v. 13.3.1996 - 2 L 60/95 - juris Rn. 21 ff.; dass. Urt. v. 23.10.2019 - 2 L 51/17 - juris Rn. 34 f.; Lemke, in: Danker/Lemke, VwVG, 1. Aufl. 2012, § 14 Rn. 4 und Rn. 13; vgl. auch OVG Saarland, Urt. v. 27.8.1996 - 2 R 9/96 - juris Rn. 30; vgl. im Erg. auch OVG A-Stadt, Beschl. v. 30.12.1994 - 1 B 109/94 - juris Rn. 5): Die Festsetzung eines Zwangsgelds begründet eine von der Erfüllung der Grundverfügung verschiedene Verpflichtung, nämlich die Verpflichtung zur Zahlung des Zwangsgelds.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2024 - 3 M 10/24

    Glücksspielrecht; zur vorherigen Anhörung in Vollstreckungsverfahren (hier:

    Das Beitreibungsverbot des § 56 Abs. 3 Satz 2 SOG LSA gilt bei Verstößen gegen Unterlassungspflichten nicht (zum Ganzen: vgl. OVG LSA, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 2 L 51/17 - juris Rn. 36 f. m.w.N.).
  • VG Neustadt, 03.02.2020 - 5 K 922/19

    Wirkung einer nachträglich erlassenen Baugenehmigung auf vorige

    Maßgebend ist vielmehr das Vorhaben insgesamt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 2 L 51/17 -, juris; VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 4 L 44/13.NW -, juris m.w.N.).
  • VG Cottbus, 15.03.2024 - 3 K 1129/23

    Baueinstellung

    Sofern der Beklagte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. Oktober 2019 - 2 L 51/17 -), jedenfalls hinsichtlich der Zwangsgeldfestsetzung meint, diese habe sich nicht erledigt, vielmehr könne das festgesetzte Zwangsgeld sogar noch beigetrieben werden (vgl hierzu auch: Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 10. Aufl., Rn. 219 zu § 43; U.Stelkens a.a.O., Rn. 226 zu § 35), ist ihm nicht zu folgen.
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